Mitglied werden
Teil des Vereins werden
Der Verein ist offen für unterschiedliche Formen der Mitwirkung. Wer aktiv mitarbeiten und mitentscheiden möchte, wird ordentliches Mitglied. Wer den Verein ideell unterstützen möchte, wird außerordentliches Mitglied — beitragsfrei. So bleibt die Hürde niedrig, ohne den aktiven Kern zu verwässern.
Mitgliedschaftsarten
Es gibt vier Arten der Mitgliedschaft:
| Art | Jahresbeitrag | Stimmrecht | Für wen |
|---|---|---|---|
| Ordentliche Mitglieder | 50 € | ja | Personen, die aktiv mitarbeiten, mitforschen und in der Generalversammlung mitentscheiden möchten. |
| Außerordentliche Mitglieder | beitragsfrei | nein | Ideelle Unterstützer:innen, Multiplikator:innen und Netzwerkpartner:innen. Spenden bleiben freiwillig. |
| Ehrenmitglieder | beitragsfrei | nein | Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. Ernennung durch den Vorstand. |
| Wissenschaftliche Mitglieder | beitragsfrei | nein | Fachpersonen, die den Vorstand im Wissenschaftlichen Beirat beraten. Bestellung durch den Vorstand. |
Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 50 € und ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Aufnahmebeschluss zu entrichten. Eine Beitrittsgebühr gibt es nicht.
Bewerbung und Aufnahme
1 — Bewerbung
Sie senden uns Ihre Bewerbung formlos per E-Mail oder Post — mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, gewünschter Mitgliedschaftsart und einigen Worten zu Ihrem Bezug zum Vereinszweck.
2 — Entscheidung
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
3 — Mitteilung
Bei Annahme erhalten Sie eine Mitteilung in Textform. Die Mitgliedschaft wird mit dem Aufnahmebeschluss wirksam.
4 — Beitrag
Ordentliche Mitglieder überweisen den Jahresbeitrag binnen 30 Tagen. Für alle anderen Mitgliedschaftsarten fällt kein Beitrag an.
So bewerben Sie sich
Ein Online-Bewerbungsformular ist in Vorbereitung und wird ergänzt, sobald der Verein behördlich eingetragen ist. Bis dahin ist die Bewerbung in Schriftform der vorgesehene Weg — genau so, wie es die Statuten als Ausnahme ausdrücklich zulassen.
Bitte fragen Sie keine Gesundheits- oder Behinderungsdaten unaufgefordert an — diese werden für die Mitgliedschaft nicht benötigt und nicht erhoben.

