Über uns
Ein Verein für menschenzentrierte KI-Forschung
Der Verein „AI Forschungsinstitut für Menschen“ ist ein gemeinnütziger Idealverein mit Sitz in Wien, errichtet nach dem österreichischen Vereinsgesetz 2002 und ausgerichtet auf die Gemeinnützigkeit nach §§ 34 ff der Bundesabgabenordnung. Er ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.
Unser Selbstverständnis
Von Betroffenen mitgestaltet
Der Obmann des Vereins ist selbst blind. Menschen mit Behinderung gestalten die Forschung des Vereins aktiv mit — als gleichberechtigte Partner:innen auf Augenhöhe, nicht als bloßer Gegenstand der Forschung.
Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Bildung und Volksbildung sowie der Hilfe für Menschen mit Behinderungen und sozial benachteiligte Gruppen — insbesondere durch:
- Forschung, Entwicklung und Vermittlung menschenzentrierter Künstlicher Intelligenz zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und zur Förderung digitaler Teilhabe;
- Förderung von Forschung in den Feldern Barrierefreiheit, assistive Technologien, KI-Ethik, KI-Sicherheit, Datenschutz und algorithmische Fairness;
- Bildung, Aufklärung und Vermittlung von Wissen über Künstliche Intelligenz und ihre Auswirkungen auf das Leben der Menschen;
- mildtätige Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und sozial benachteiligten Personen beim Zugang zu Informationstechnologien.
Forschungsergebnisse werden der Allgemeinheit zeitnah zugänglich gemacht — insbesondere über Open-Access-Publikationen, frei lizenzierte Software und öffentliche Veranstaltungen.
Organe des Vereins
Die Struktur des Vereins folgt den Statuten und dem Vereinsgesetz 2002.
Generalversammlung
Oberstes Organ; besteht aus den Mitgliedern, tagt mindestens einmal jährlich, auch elektronisch oder hybrid.
Vorstand
Leitungsorgan aus zwei bis fünf Personen; führt die Geschäfte und vertritt den Verein nach außen.
Rechnungsprüfer:innen
Zwei Personen prüfen die Finanzgebarung des Vereins; unabhängig vom Vorstand.
Wissenschaftlicher Beirat
Beratendes Organ aus mindestens drei Fachpersonen; begleitet die Forschung fachlich.
Schiedsgericht
Vereinsinterne Schlichtungsstelle, die nur bei Streitigkeiten ad hoc gebildet wird.
Vorstand
Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt; die Funktionsperiode beträgt vier Jahre.
Petar Nikolic
Vertritt den Verein nach außen und führt die laufenden Geschäfte.
Dejan Nikolic
Verantwortlich für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins.
Der Vorstand kann ohne Statutenänderung um eine stellvertretende Obfrau / einen stellvertretenden Obmann und um eine Schriftführung erweitert werden.
Statuten
Die vollständigen Statuten regeln Zweck, Mitgliedschaft, Organe und Gebarung des Vereins. Sie können auf Wunsch jederzeit beim Vorstand angefordert werden.
Eckdaten
- Rechtsform
- Gemeinnütziger Idealverein (VerG 2002)
- Sitz
- Wien, Österreich
- Tätigkeitsbereich
- Weltweit, Schwerpunkt Österreich
- Geschäftsjahr
- Kalenderjahr
- Gegründet
- 2026
- Status
- Rechtsfähig seit 5. Juni 2026

